greyman Posted April 14, 2016 at 11:06 AM Share Posted April 14, 2016 at 11:06 AM Lange hat es gedauert, bis Zeit gefunden werden konnte diesen Newsletter zu verfassen. Daran mangelt es in letzter Zeit. Es gibt zwei große Baustellen, die den Waffenbesitz in Deutschland und der EU betreffen. Da ist die EU-Kommission mit ihrem Vorhaben der Verschärfung der Feuerwaffenrichtlinie91/477/EU. Hier scheinen einige Abgeordnete völlig den Sinn für das Wesentliche verloren zu haben. Der Ausschuss GENVAL (General Matters including Evaluation - Allgemeine Angelegenheiten einschließlich Bewertung), der Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der organisiertenKriminalität koordiniert, hat einen eigenen Vorschlag erarbeitet, der im Kern auf ein totalesWaffenverbot hinausläuft. prolegal e.V. bleibt an dieser Sache dran. In diesem Zusammenhang ist prolegal e.V. in Brüssel vom EU-Parlament als Interessenvertretung anerkannt worden. Hierzu wurde unserem Direktor Herr Reiner Assmann eine entsprechendeZugangsberechtigung ausgestellt, wodurch seine politische Arbeit in Brüssel erleichtert wird.Die nächste Baustelle das Waffenrecht betreffend hat sich erst vor kurzem aufgetan. Gemeintist hier das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig. Das hatte am07.03.2016 unter dem Aktenzeichen 6 C 60.14 geurteilt, das auf Grund des §19 Abs. 1 Nr. 2c BJagdG ein generelles Besitzverbot von halbautomatischen Langwaffen für Jäger abzuleiten sei. Hierzu wurde vom stellv. Vorsitzenden Nico Catalano der Deutsche Jagdverband und seineangeschlossenen Landesverbände sowie der bayerische Jagdverband angeschrieben. Darinwurden die Bedenken zu den Auswirkungen des Urteils angesprochen, die bei konsequenterAuslegung des Urteils nicht nur für die Jagd, sondern auch für den Schießsport weitreichendsein werden. Aus dem Präsidium des LJV-NRW gab es eine Rückmeldung. Dort war man, genau wie dasLand NRW selbst, von dem Urteil überrascht, hatte man mit einem solch gravierenden Urteilnicht gerechnet. Der LJV-NRW bereitet zusammen mit Prof. Dr. Degenhardt sowie dem DJVund der beteiligten Anwaltskanzlei des Klägers eine Verfassungsklage gegen dieses Urteil vor.Die Vertretungen der Jägerschaften sind zusammen mit den Ministerien auch dabei eineRegelung zu finden, wie mit dem Urteil in der Verwaltungspraxis umgegangen wird. Das Urteilist da und die Ministerien können das nicht einfach ignorieren. Die Länder Bayern undMecklenburg-Vorpommern haben hierzu schon Erlasse an ihre Behörden verschickt, die z.Zt.eine weitere Eintragung von jagdlich erworbenen halbautomatischen Langwaffen untersagen,aber auch davon erst einmal absehen die bereits erteilten Besitzerlaubnisse für diese Waffen zu widerrufen. Eine abschließende, bundesweit einheitliche Reglung, ist für die Innenministerkonferenz imJuni geplant. Gleichzeitig wird versucht auf der gesetzgeberischen Ebene eine Änderung im BJagdG zuerreichen. Hier ist die anstehende Novellierung des BJagdG eine gute Gelegenheit. Die Politik ist hier auch in der Pflicht etwas zu unternehmen, will sie es sich nicht mit Jägernverscherzen, die einige ihrer Feuerwaffen in dem Rechtsvertauen in einem Verwaltungsakterworben haben und bei denen jetzt plötzlich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auf demSpiel steht. Hier muss eine endgültige Regelung her. Ein Streichen der betreffenden Regelungverbietet sich wegen internationaler Verträge, die auch die Magazingröße regulieren. Aber esmuss eine eindeutigere Definition im Gesetz her. Hier sind aber die Jagdverbände gefragt diesebeim Gesetzgeber zu fordern. Trotz allem wird allen Jägern angeraten ihre halbautomatischen Langwaffen erst einmal innächster Zeit nicht mehr jagdlich zu führen. Die Arbeitsliste ist lang und wird nicht kürzer.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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