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Der Fall Stefan Hrdy, Widerruf der WBKs aufgrund AfD-Mitgliedschaft


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Viele von Euch werden ihn noch kennen. Jetzt hat es ihn getroffen. Die waffenrechtlichen Erlaubnisse wurden widerrufen. Alle Waffen wurden abgegeben. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse von Stefan Hrdy begründet sich ausschließlich in seiner Mitgliedschaft in der AfD.

Die Waffenbehörde des Rhein-Neuss-Kreises begründet den Widerruf mit der fehlenden Zuverlässigkeit nach
§ 5 Abs 2 Nr 3 WaffG:
 
2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,
...
3. Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren
a) Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die
aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind,
bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder
cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder
c) eine solche Vereinigung unterstützt haben,
...
 
Für die Waffenbehörde reicht hier 3 b zur Feststellung der fehlenden Zuverlässigkeit aus, da Stefan Hrdy Parteimitglied der AfD ist. In ihren weiteren Ausführungen führt die Behörde aus, warum sich ihrer Ansicht nach bei der AfD in Nordrhein-Westfalen um eine solche Vereinigung handelt.
 
Es erfolgte keine weitere Einzelfallprüfung. Weitere Anhaltspunkte, die die Unzuverlässigkeit von Stefan Hrdy vermuten lassen könnten, liegen nicht vor und werden auch nicht genannt.

Folgen wir jetzt der Argumentation der Waffenbehörde weiter, müsste jetzt auch eigentlich § 5 Abs 2 Nr 3 c WaffG greifen. Da geht es um den Satz: "... eine solche Vereinigung unterstützt haben,...".Hiernach müssten jetzt auch alle Wähler der AfD ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren. Denn schließlich wird eine Partei ja durch ihre Wähler "unterstützt".

Dieser Beitrag inklusive der Ausschnitte des Bescheides wird mit Zustimmung des Betroffenen veröffentlicht.

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  • Devil 1
Posted (edited)
Am 11.2.2024 at 21:40 , Jägermeister sagte:

Ich bin mir nicht sicher, ob Stefan sich damit einen Gefallen tut.

Dass er das hier veröffentlichen läßt?

Das Kind ist in den Brunnen gefallen, nun muss man es wieder herausholen.

Ich kenne Steven nicht persönlich, nur sein Auftreten auf WO, aber ich halte ihn definitiv nicht für einen Extremisten.

An sich muss man inzwischen wirklich alles dafür tun, dass die Pseudodemokatische Front (Begriff in Anlehnung an die "Nationale Front der DDR") definitiv von der Machtausübung abgeschnitten wird - und das mit den nächsten Wahlen. erst auf Länderebene, dann im Bund. Wird ohne Herrn Maßen und die WU nicht funktionieren.

Sollte Steven für seine juristische Vertretung Geld sammeln, würde ich auch spenden - auch auf die Gefahr hin, "die AfD zu unterstützen".

Edited by Califax
Posted
Am 11.2.2024 at 22:24 , Califax sagte:

Sollte Steven für seine juristische Vertretung Geld sammeln, würde ich auch spenden

Das habe ich ihn schon vor etwa 6 Monaten gefragt. Hat er abgelehnt. Aber eventuell ändert er noch seine Meinung.

Posted
Am 11.2.2024 at 21:22 , El Marinero sagte:

 Jetzt hat es ihn getroffen. Die waffenrechtlichen Erlaubnisse wurden widerrufen. Alle Waffen wurden abgegeben.

WOW, das ist jetzt aber ein ziehmlich harter Brocken. Ist es wirklich nur die Mitgliedschaft in der AfD?

Steckt evtl. doch noch etwas dahinter, was verschwiegen wird?

Posted
Am 11.2.2024 at 21:22 , El Marinero sagte:

Folgen wir jetzt der Argumentation der Waffenbehörde weiter, müsste jetzt auch eigentlich § 5 Abs 2 Nr 3 c WaffG greifen. Da geht es um den Satz: "... eine solche Vereinigung unterstützt haben,...".Hiernach müssten jetzt auch alle Wähler der AfD ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren. Denn schließlich wird eine Partei ja durch ihre Wähler "unterstützt".

...in der Wahlkabine sind keine Kameras installiert...

Ich z.Bsp. wähle NUR NOCH die GRÜNEN, die ROTEN usw.!!! Die haben mich überzeugt!!! 

Posted
Am 12.2.2024 at 09:16 , Immerbadisch sagte:

...in der Wahlkabine sind keine Kameras installiert...

Aber in den ausliegenden Kugelschreibern...:teufel88: Die sind vom MinisteriumfürSchreibstifte entwickelt worden, sogenannte SpyPenDreckstifte...;-)

  • Devil 2
Posted
Am 11.2.2024 at 21:40 , Jägermeister sagte:

Ich bin mir nicht sicher, ob Stefan sich damit einen Gefallen tut.

Hallo Jägermeister

wer kann das heutzutage noch sein?

Und genau aus diesem Grunde ist es nötig, alle Hebel zu ziehen, damit Großmachtsfantasien nicht die Regel werden.

Ich habe auch Strafanzeige gegen den zuständigen SB gestellt. 

§274 StGB Urkundenunterdrückung

§271StGB Falschbeurkundung

§77 BBG Nichterfüllung von Pflichten

Der zuständige Sachbearbeiter des Rhein-Kreis-Neus, Herr Leon Theissen hat seit mindestens 19.07.2021 meine Erwerbsanzeigen nicht mehr bearbeitet. Ich hatte 9 Waffen auf Rote WBK gekauft und den Erwerb angezeigt. 

Jetzt wurde am 26.06.2023 meine Zuverlässigkeit widerrufen. Daraufhin verkaufte ich 3 SIGs an einen Händler in Rheinland-Pfalz. Das Geld ging ein, ich schickte ihm die Waffen zu. Freitag Nachmittag ruft der Händler mich an, erklärt mir, dass die Waffen nicht auf mich, ja auf keinen eingetragen sind. Ich soll sofort zu ihm kommen, die Waffen wieder abholen, ihm die 6.000 Euro geben. Zwischenzeitlich hätte er mich wegen Handels mit illegalen Waffen angezeigt.

Ich fuhr hin (600 Kilometer), gab ihm das Geld und hatte keine Erklärung.

Montags rief ich bei der Waffenbehörde an, Herr Theissen war in Urlaub und keiner wusste bescheid. Eine Mitarbeiterin der Waffenbehörde rief mich eine Stunde später zurück, sagte, dass die Erwerbsanzeigen in meiner Akte abgeheftet sind, aber nicht weiterbearbeitet wurden. Nachmittags rief mich ein weiterer Käufer an, sagte, dass er mächtig Ärger mit seiner Waffenbehörde hätte, da er eine Waffe von mir gekauft und den Erwerb angezeigt hat.

Herr Theissen erklärte mir, dass ich bei der bevorstehenden Strafverhandlung dem Richter problemlos erklären kann, dass ich die Waffen legal besaß, dass die Nichtbearbeitung der Erwerbsanzeige gängige Praxis wäre. Das dies mit dem LKA NRW so abgesprochen sei, es aber nichts schriftliches darüber gibt und er den Namen von dem LKA-Mitarbeiter nicht mehr weiß. 

Auf die Strafanzeige bekam ich im Dezember ein Schreiben vom Staatsanwalt:

"Die Einleitung von Ermittlungen kommt deshalb nicht in Betracht".

Krähe - Auge?

Oder "bestes Deutschland aller Zeiten"?

Stefan

  • Devil 1
  • Confused 1
  • Sad 3
Posted

Und was bringt das?

Dann werden künftig alle, die etwas zu verlieren haben, halt nicht in die AfD als Mitglied eintreten, sondern unheimlich heimlich ihre Kreuze auf den Wahlzetteln machen.

LWB und evtl. Beamte können sie mit diesen Methoden von einer AfD-Mitgliedschaft abschrecken. Aber nicht von der Wahl dieser Partei.

Und auch nicht von finanziellen Unterstützungen. Die werden dann halt über Strohmänn*Innenx abgewickelt.

 

GRUẞ

  • Like 3
Posted
Am 12.2.2024 at 12:46 , Steven sagte:

Und genau aus diesem Grunde ist es nötig, alle Hebel zu ziehen, damit Großmachtsfantasien nicht die Regel werden.

Du weißt, das ich da zu 100% bei Dir bin. Wir haben ja auch schon mal zusammen geklagt.

Ich meinte eher, ob es Deiner Sache dienlich ist, damit hier an die Öffentlichkeit zu gehen.

Aber das wirst Du sicherlich vorher mit Deinem Anwalt geklärt haben.

  • 4 months later...
Posted

Das Urteil des VG Düsseldorf:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2024/22_K_4836_23_Urteil_20240619.html

Auszüge:

Aus § 5 WaffG ergibt sich, wann eine Person als unzuverlässig anzusehen ist. Während § 5 Abs. 1 WaffG die sogenannten absoluten Unzuverlässigkeitsgründe normiert, bei deren Vorliegen eine Person ohne die Möglichkeit einer Widerlegung als unzuverlässig anzusehen ist, beinhaltet § 5 Abs. 2 WaffG die sogenannte Regelunzuverlässigkeit, welche zwar grds. die Unzuverlässigkeit des Betroffenen indiziert, diese aber nicht zwingend zur Folge hat (widerlegbare Vermutung).
...

Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG – in der hier anzuwendenden Fassung vom 17. Februar 2020 – besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit in der Regel Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren Bestrebungen einzeln verfolgt haben (a), die unter anderem gegen die verfassungsmäßige Ordnung (aa) oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (bb), gerichtet sind, Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat (b), oder eine solche Vereinigung unterstützt haben (c).

Danach ist der Kläger unzuverlässig, weil die Voraussetzungen der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 b) und c) WaffG erfüllt sind (1.), ohne dass Gründe vorliegen, die eine abweichende Beurteilung von der Vermutung der Unzuverlässigkeit zulassen
...
Hier rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass der Kläger in den letzten fünf Jahren Mitglied einer Vereinigung gewesen ist, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt bzw. verfolgt hat und er diese auch unterstützt hat. Der Tatbestand des § 5 Abs. 2 Nr. 3 b) und c) WaffG ist aufgrund der Mitgliedschaft des Klägers in der Bundespartei AfD und seiner Unterstützungsbeiträge zu Gunsten der Partei erfüllt. Der Kläger gehörte der Bundespartei AfD in dem fünfjährigen Bezugszeitraum an und hat sie zudem auch unterstützt (dazu unter a)). Bei der Bundespartei AfD handelt es sich um eine Vereinigung (dazu unter b)), bei der der tatsachenbegründete Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht

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Zitat

AfD-Mitglieder waffenrechtlich unzuverlässig

AfD-Mit­glie­der dür­fen keine Waf­fen be­sit­zen. Denn die Par­tei stehe im Ver­dacht ver­fas­sungs­feind­li­cher Be­stre­bun­gen. Ihre Mit­glie­der seien damit re­gel­mä­ßig – un­ab­hän­gig von ihrer po­li­ti­schen Aus­rich­tung – waf­fen­recht­lich un­zu­ver­läs­sig, so das VG Düs­sel­dorf.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-duesseldorf-afd-mitglieder-waffenrechtlich-unzuverlaessig

Posted

ich drücke die Daumen.

Wie sieht das eigentlich bei den Kommunisten, Bürgern in den Rücken-schießenden SEDlern, sowie den Kinderschändern aus ? 

Ich frag nur etwas überspitzt ?

Bei denen, die Deutschland laut eigener Aussage hassen ?

 

  • Like 1

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