El Marinero Posted February 11, 2024 at 08:22 PM Posted February 11, 2024 at 08:22 PM Viele von Euch werden ihn noch kennen. Jetzt hat es ihn getroffen. Die waffenrechtlichen Erlaubnisse wurden widerrufen. Alle Waffen wurden abgegeben. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse von Stefan Hrdy begründet sich ausschließlich in seiner Mitgliedschaft in der AfD. Die Waffenbehörde des Rhein-Neuss-Kreises begründet den Widerruf mit der fehlenden Zuverlässigkeit nach § 5 Abs 2 Nr 3 WaffG: 2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, ... 3. Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren a) Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder c) eine solche Vereinigung unterstützt haben, ... Für die Waffenbehörde reicht hier 3 b zur Feststellung der fehlenden Zuverlässigkeit aus, da Stefan Hrdy Parteimitglied der AfD ist. In ihren weiteren Ausführungen führt die Behörde aus, warum sich ihrer Ansicht nach bei der AfD in Nordrhein-Westfalen um eine solche Vereinigung handelt. Es erfolgte keine weitere Einzelfallprüfung. Weitere Anhaltspunkte, die die Unzuverlässigkeit von Stefan Hrdy vermuten lassen könnten, liegen nicht vor und werden auch nicht genannt. Folgen wir jetzt der Argumentation der Waffenbehörde weiter, müsste jetzt auch eigentlich § 5 Abs 2 Nr 3 c WaffG greifen. Da geht es um den Satz: "... eine solche Vereinigung unterstützt haben,...".Hiernach müssten jetzt auch alle Wähler der AfD ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren. Denn schließlich wird eine Partei ja durch ihre Wähler "unterstützt". Dieser Beitrag inklusive der Ausschnitte des Bescheides wird mit Zustimmung des Betroffenen veröffentlicht. 1
Jägermeister Posted February 11, 2024 at 08:40 PM Posted February 11, 2024 at 08:40 PM Ich bin mir nicht sicher, ob Stefan sich damit einen Gefallen tut.
Popular Post Glockologe Posted February 11, 2024 at 08:47 PM Popular Post Posted February 11, 2024 at 08:47 PM Ich habe von dem Vorgang schon früher von jemand anderem erfahren und bin durchaus der Meinung, daß die Justiz in einem solchem Fall aktiv werden muß, allerdings ganz anders als es hier geschehen ist. Mir fallen da einige Tabestände in, die alle mit der Formulierung ".. im Amt" enden. 5 1
Califax Posted February 11, 2024 at 09:24 PM Posted February 11, 2024 at 09:24 PM (edited) Am 11.2.2024 at 21:40 , Jägermeister sagte: Ich bin mir nicht sicher, ob Stefan sich damit einen Gefallen tut. Dass er das hier veröffentlichen läßt? Das Kind ist in den Brunnen gefallen, nun muss man es wieder herausholen. Ich kenne Steven nicht persönlich, nur sein Auftreten auf WO, aber ich halte ihn definitiv nicht für einen Extremisten. An sich muss man inzwischen wirklich alles dafür tun, dass die Pseudodemokatische Front (Begriff in Anlehnung an die "Nationale Front der DDR") definitiv von der Machtausübung abgeschnitten wird - und das mit den nächsten Wahlen. erst auf Länderebene, dann im Bund. Wird ohne Herrn Maßen und die WU nicht funktionieren. Sollte Steven für seine juristische Vertretung Geld sammeln, würde ich auch spenden - auch auf die Gefahr hin, "die AfD zu unterstützen". Edited February 11, 2024 at 09:27 PM by Califax
Popular Post Jägermeister Posted February 12, 2024 at 04:26 AM Popular Post Posted February 12, 2024 at 04:26 AM Am 11.2.2024 at 22:24 , Califax sagte: Dass er das hier veröffentlichen läßt? Ja, da laufendes Verfahren. Am 11.2.2024 at 22:24 , Califax sagte: Ich kenne Steven nicht persönlich, nur sein Auftreten auf WO, aber ich halte ihn definitiv nicht für einen Extremisten. Ist er auch nicht. Er ist jemand, der einen Eid auf Deutschland und die FdGO geschworen hat und sich daran auch gebunden und verpflichtet fühlt. 4
Jägermeister Posted February 12, 2024 at 04:29 AM Posted February 12, 2024 at 04:29 AM Am 11.2.2024 at 22:24 , Califax sagte: Sollte Steven für seine juristische Vertretung Geld sammeln, würde ich auch spenden Das habe ich ihn schon vor etwa 6 Monaten gefragt. Hat er abgelehnt. Aber eventuell ändert er noch seine Meinung.
Hausmeister Posted February 12, 2024 at 06:59 AM Posted February 12, 2024 at 06:59 AM Am 11.2.2024 at 21:22 , El Marinero sagte: Jetzt hat es ihn getroffen. Die waffenrechtlichen Erlaubnisse wurden widerrufen. Alle Waffen wurden abgegeben. WOW, das ist jetzt aber ein ziehmlich harter Brocken. Ist es wirklich nur die Mitgliedschaft in der AfD? Steckt evtl. doch noch etwas dahinter, was verschwiegen wird?
Califax Posted February 12, 2024 at 07:48 AM Posted February 12, 2024 at 07:48 AM Am 12.2.2024 at 07:59 , Hausmeister sagte: Steckt evtl. doch noch etwas dahinter, was verschwiegen wird? Mach dir ein eigenes Bild. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stefan-hrdy https://www1.wdr.de/kandidatencheck/2022/landtagswahl/video/video-stefan-hrdy-afd-rhein-kreis-neuss-ii-landtagswahl-100.html
Immerbadisch Posted February 12, 2024 at 08:16 AM Posted February 12, 2024 at 08:16 AM Am 11.2.2024 at 21:22 , El Marinero sagte: Folgen wir jetzt der Argumentation der Waffenbehörde weiter, müsste jetzt auch eigentlich § 5 Abs 2 Nr 3 c WaffG greifen. Da geht es um den Satz: "... eine solche Vereinigung unterstützt haben,...".Hiernach müssten jetzt auch alle Wähler der AfD ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren. Denn schließlich wird eine Partei ja durch ihre Wähler "unterstützt". ...in der Wahlkabine sind keine Kameras installiert... Ich z.Bsp. wähle NUR NOCH die GRÜNEN, die ROTEN usw.!!! Die haben mich überzeugt!!!
Hollowpoint Posted February 12, 2024 at 08:24 AM Posted February 12, 2024 at 08:24 AM Brav, Winston! GRUẞ 1
Jägermeister Posted February 12, 2024 at 08:25 AM Posted February 12, 2024 at 08:25 AM Am 12.2.2024 at 07:59 , Hausmeister sagte: Ist es wirklich nur die Mitgliedschaft in der AfD? Nicht die Mitgliedschaft, sondern die Ausübung einer Funktion.
Hausmeister Posted February 12, 2024 at 08:33 AM Posted February 12, 2024 at 08:33 AM Am 12.2.2024 at 09:16 , Immerbadisch sagte: ...in der Wahlkabine sind keine Kameras installiert... . . . noch nicht!
Mike57 Posted February 12, 2024 at 08:55 AM Posted February 12, 2024 at 08:55 AM Am 12.2.2024 at 09:16 , Immerbadisch sagte: ...in der Wahlkabine sind keine Kameras installiert... Aber in den ausliegenden Kugelschreibern... Die sind vom MinisteriumfürSchreibstifte entwickelt worden, sogenannte SpyPenDreckstifte... 2
El Marinero Posted February 12, 2024 at 09:51 AM Author Posted February 12, 2024 at 09:51 AM Am 12.2.2024 at 07:59 , Hausmeister sagte: Steckt evtl. doch noch etwas dahinter, was verschwiegen wird? Nein. Der Wortlaut des Widerrufs bezieht sich ausschließlich auf die Mitgliedschaft in der AfD.
Steven Posted February 12, 2024 at 11:46 AM Posted February 12, 2024 at 11:46 AM Am 11.2.2024 at 21:40 , Jägermeister sagte: Ich bin mir nicht sicher, ob Stefan sich damit einen Gefallen tut. Hallo Jägermeister wer kann das heutzutage noch sein? Und genau aus diesem Grunde ist es nötig, alle Hebel zu ziehen, damit Großmachtsfantasien nicht die Regel werden. Ich habe auch Strafanzeige gegen den zuständigen SB gestellt. §274 StGB Urkundenunterdrückung §271StGB Falschbeurkundung §77 BBG Nichterfüllung von Pflichten Der zuständige Sachbearbeiter des Rhein-Kreis-Neus, Herr Leon Theissen hat seit mindestens 19.07.2021 meine Erwerbsanzeigen nicht mehr bearbeitet. Ich hatte 9 Waffen auf Rote WBK gekauft und den Erwerb angezeigt. Jetzt wurde am 26.06.2023 meine Zuverlässigkeit widerrufen. Daraufhin verkaufte ich 3 SIGs an einen Händler in Rheinland-Pfalz. Das Geld ging ein, ich schickte ihm die Waffen zu. Freitag Nachmittag ruft der Händler mich an, erklärt mir, dass die Waffen nicht auf mich, ja auf keinen eingetragen sind. Ich soll sofort zu ihm kommen, die Waffen wieder abholen, ihm die 6.000 Euro geben. Zwischenzeitlich hätte er mich wegen Handels mit illegalen Waffen angezeigt. Ich fuhr hin (600 Kilometer), gab ihm das Geld und hatte keine Erklärung. Montags rief ich bei der Waffenbehörde an, Herr Theissen war in Urlaub und keiner wusste bescheid. Eine Mitarbeiterin der Waffenbehörde rief mich eine Stunde später zurück, sagte, dass die Erwerbsanzeigen in meiner Akte abgeheftet sind, aber nicht weiterbearbeitet wurden. Nachmittags rief mich ein weiterer Käufer an, sagte, dass er mächtig Ärger mit seiner Waffenbehörde hätte, da er eine Waffe von mir gekauft und den Erwerb angezeigt hat. Herr Theissen erklärte mir, dass ich bei der bevorstehenden Strafverhandlung dem Richter problemlos erklären kann, dass ich die Waffen legal besaß, dass die Nichtbearbeitung der Erwerbsanzeige gängige Praxis wäre. Das dies mit dem LKA NRW so abgesprochen sei, es aber nichts schriftliches darüber gibt und er den Namen von dem LKA-Mitarbeiter nicht mehr weiß. Auf die Strafanzeige bekam ich im Dezember ein Schreiben vom Staatsanwalt: "Die Einleitung von Ermittlungen kommt deshalb nicht in Betracht". Krähe - Auge? Oder "bestes Deutschland aller Zeiten"? Stefan 1 1 3
Hausmeister Posted February 12, 2024 at 12:29 PM Posted February 12, 2024 at 12:29 PM wenn man das liest, wird einem Himmelangst, was die mit einem machen können! das war in der DDR nicht so schlimm, da wußte ich, mit wem ich zu tun hatte (Stasi) 2 1
Hollowpoint Posted February 12, 2024 at 01:20 PM Posted February 12, 2024 at 01:20 PM Und was bringt das? Dann werden künftig alle, die etwas zu verlieren haben, halt nicht in die AfD als Mitglied eintreten, sondern unheimlich heimlich ihre Kreuze auf den Wahlzetteln machen. LWB und evtl. Beamte können sie mit diesen Methoden von einer AfD-Mitgliedschaft abschrecken. Aber nicht von der Wahl dieser Partei. Und auch nicht von finanziellen Unterstützungen. Die werden dann halt über Strohmänn*Innenx abgewickelt. GRUẞ 3
Jägermeister Posted February 12, 2024 at 03:45 PM Posted February 12, 2024 at 03:45 PM Am 12.2.2024 at 12:46 , Steven sagte: Und genau aus diesem Grunde ist es nötig, alle Hebel zu ziehen, damit Großmachtsfantasien nicht die Regel werden. Du weißt, das ich da zu 100% bei Dir bin. Wir haben ja auch schon mal zusammen geklagt. Ich meinte eher, ob es Deiner Sache dienlich ist, damit hier an die Öffentlichkeit zu gehen. Aber das wirst Du sicherlich vorher mit Deinem Anwalt geklärt haben.
Califax Posted February 12, 2024 at 03:49 PM Posted February 12, 2024 at 03:49 PM Am 12.2.2024 at 16:45 , Jägermeister sagte: Aber das wirst Du sicherlich vorher mit Deinem Anwalt geklärt haben. Wo es kein Recht mehr gibt, hat auch der beste Anwalt schlechte Karten.
Jägermeister Posted February 12, 2024 at 03:52 PM Posted February 12, 2024 at 03:52 PM Wo siehst Du das? Bei den feuchten Träumen vom SB? Es gibt ja noch ein Gerichtsverfahren. Und ggfs. Berufung bzw. Revision. 1 1
Jägermeister Posted July 1, 2024 at 07:56 PM Posted July 1, 2024 at 07:56 PM Urteile am Verwaltungsgericht Düsseldorf: AfD-Mitglieder müssen Waffen abgeben https://rp-online.de/nrw/landespolitik/verwaltungsgericht-duesseldorf-afd-mitglieder-muessen-waffen-abgeben_aid-115414981
El Marinero Posted July 3, 2024 at 09:18 AM Author Posted July 3, 2024 at 09:18 AM Das Urteil des VG Düsseldorf: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2024/22_K_4836_23_Urteil_20240619.html Auszüge: Aus § 5 WaffG ergibt sich, wann eine Person als unzuverlässig anzusehen ist. Während § 5 Abs. 1 WaffG die sogenannten absoluten Unzuverlässigkeitsgründe normiert, bei deren Vorliegen eine Person ohne die Möglichkeit einer Widerlegung als unzuverlässig anzusehen ist, beinhaltet § 5 Abs. 2 WaffG die sogenannte Regelunzuverlässigkeit, welche zwar grds. die Unzuverlässigkeit des Betroffenen indiziert, diese aber nicht zwingend zur Folge hat (widerlegbare Vermutung). ... Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG – in der hier anzuwendenden Fassung vom 17. Februar 2020 – besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit in der Regel Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren Bestrebungen einzeln verfolgt haben (a), die unter anderem gegen die verfassungsmäßige Ordnung (aa) oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (bb), gerichtet sind, Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat (b), oder eine solche Vereinigung unterstützt haben (c). Danach ist der Kläger unzuverlässig, weil die Voraussetzungen der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 b) und c) WaffG erfüllt sind (1.), ohne dass Gründe vorliegen, die eine abweichende Beurteilung von der Vermutung der Unzuverlässigkeit zulassen ... Hier rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass der Kläger in den letzten fünf Jahren Mitglied einer Vereinigung gewesen ist, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt bzw. verfolgt hat und er diese auch unterstützt hat. Der Tatbestand des § 5 Abs. 2 Nr. 3 b) und c) WaffG ist aufgrund der Mitgliedschaft des Klägers in der Bundespartei AfD und seiner Unterstützungsbeiträge zu Gunsten der Partei erfüllt. Der Kläger gehörte der Bundespartei AfD in dem fünfjährigen Bezugszeitraum an und hat sie zudem auch unterstützt (dazu unter a)). Bei der Bundespartei AfD handelt es sich um eine Vereinigung (dazu unter b)), bei der der tatsachenbegründete Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht
Jägermeister Posted July 3, 2024 at 04:03 PM Posted July 3, 2024 at 04:03 PM Zitat AfD-Mitglieder waffenrechtlich unzuverlässig AfD-Mitglieder dürfen keine Waffen besitzen. Denn die Partei stehe im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Ihre Mitglieder seien damit regelmäßig – unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung – waffenrechtlich unzuverlässig, so das VG Düsseldorf. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-duesseldorf-afd-mitglieder-waffenrechtlich-unzuverlaessig
Jägermeister Posted July 3, 2024 at 04:07 PM Posted July 3, 2024 at 04:07 PM Also ich kann mir kaum vorstellen, dass eine so pauschale gerichtliche Aussage entgegen der Prüfung des Einzelfalls Bestand haben kann. Mal schauen was die nächste Instanz bringt. 1
DirtyHarriett Posted July 3, 2024 at 04:44 PM Posted July 3, 2024 at 04:44 PM ich drücke die Daumen. Wie sieht das eigentlich bei den Kommunisten, Bürgern in den Rücken-schießenden SEDlern, sowie den Kinderschändern aus ? Ich frag nur etwas überspitzt ? Bei denen, die Deutschland laut eigener Aussage hassen ? 1
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now