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Querschüsse: Anleitung zum Selbstmord/Klarstellung


Swordsman

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2009-09-30 - Anleitung zum Selbstmord/Klarstellung

Anleitung zum Selbstmord

Die Bluttat in der Münchner S-Bahn hat viele Menschen verstört und die dafür verantwortlichen Sicherheitspolitiker in Verlegenheit gebracht. Auch die Medien befinden sich in einem Dilemma. All die guten Ratschläge, die man aus der Schublade zieht und wie in der Gebetsmühle immer wieder abspult, haben sich in München als tödlich erwiesen.

Jahrzehntelang hat man den braven Bürgern, also jenen, die in unserer Gesellschaft die Opferrolle zu übernehmen haben, die Zivilcourage abtrainiert, man hat ihnen beigebracht „nur ja nicht den Helden zu spielen.“ Und das Rezept hat gewirkt. Die Verbrecher haben längst die Macht in unserem Gemeinwesen übernommen, die Polizei hat das Gewaltmonopol den Mördern, Räubern, Gewalttätern, Einbrechern und Vergewaltigern überlassen. Es ist ihr auch gar nichts anderes übergeblieben. Man registriert das Verbrechen, man archiviert die Untaten, bekämpft wird aber schon längst nicht mehr.

Die Kriminalitätswelle, die einem Tsunami gleich über uns hereinschwappt, ist hausgemacht. Unsere Sicherheitspolitiker – im trauten Verein mit den Medien – sind schuld daran. Kriminalisiert wird der, der sich wehrt, seine Frau, seine Kinder beschützt, der den Angreifer abwehrt und ihn vielleicht dabei beschädigt.

Vor dieser Kulisse spielen sich diese scheußlichen Verbrechen ab. Es ist nicht der erste Mord, der so geschehen ist. Eine Reaktion der Politik ist darauf nicht erfolgt. Die Täter – soferne man sie überhaupt erwischt – werden sanft behandelt, jeder Entschuldigungsgrund findet im Urteil Berücksichtigung, ein Migrationshintergrund wird als mildernd bewertet, während in den Medien widerliche Kommentare erscheinen in denen die Opfer verhöhnt werden.

Das Mordopfer von München hat alle Ratschläge, die unsere „Experten“ tagtäglich von sich geben, brav befolgt. Er hat die Polizei gerufen – sie ist nicht gekommen, er hat andere Passanten um Hilfe ersucht – sie haben sich feige verdrückt, er hat sich deeskalierend verhalten – die Täter haben sich darum nicht geschert.

Der Mann ist tot. Niedergeschlagen, mißhandelt, getreten bis er verreckt ist, verreckt angesichts feiger Gaffer, die aber auch nichts anderes gemacht haben, als das, was ihnen immer wieder vorgebetet wird. Nur nicht den Helden spielen. Zuschauen, aber nicht helfen. Und die Polizei war wieder einmal abwesend – sie kann schließlich nicht überall sein.

Irgendetwas muß der Journalist aber schreiben zu diesem schrecklichen Vorfall. Und so finden wir im „Kurier“ vom 18.9 zwei Seiten voller Ezzes unter dem Titel:

„Der schmale Grat zwischen Eingreifen und Wegschauen.“

Der „Weiße Ring“, eine Organisation, die vorgibt, sich dem Opferschutz zu widmen, tatsächlich aber die Verbrecher verhätschelt und entschuldigt, erteilt gute Ratschläge und die gehen so:

„Wer Zeuge einer Gewalttat wird, soll nicht unüberlegt eingreifen, sich aber deutlich bemerkbar machen.“

So in der Art: „Guck, guck, hier bin ich, erschlage mich!“

„Dem Opfer gegenüber aktive Hilfsbereitschaft signalisieren. Zum Beispiel ankündigen, per Telefon Hilfe zu holen.“

Geht etwa so:

Winken und rufen, daß man schon irgendwann anrufen wird, natürlich ohne daß es der Gewalttäter merkt, weil es ja sonst brenzlig wird.

„Als Zeuge zur Verfügung stehen, um zur Aufklärung der Straftat beizutragen.“

Wenn man es überlebt hat. Sicher ist das aber nicht.

„Mit fester, lauter Stimme über das Geschehen reden, damit eine Öffentlichkeit herstellen. Wer den Straftäter direkt anspricht, sollte ihn siezen.“

Hervorragend. Macht man etwa so:

„Ich beobachte gerade, wie Sie, werter Abschaum, auf dem Kopf des netten Herren, der versucht hat, den Kindern zu helfen, herumtrampeln. Ich bitte Sie dringend, das ehebaldigst zu unterlassen, denn ich habe bereits die Öffentlichkeit hergestellt!“

„Geeignete Hilfsmöglichkeiten mit anderen Zeugen klar absprechen, denn oft wird nicht eingegriffen, weil sich einer auf den anderen verläßt. Sofort die Polizei anrufen.“

Sollte sich so abspielen:

„Lieber Herr Nachbar, bitte holen Sie die Polizei oder rufen sie wenigstens an! Ich habe gerade versucht, anzurufen, aber der mutmaßliche Straftäter hat mir soeben das Telefon weggenommen. Herr Nachbar . . . so bleiben Sie doch . . . nicht weglaufen . . Hallo!!!! Hilfe! Hil. . .“

„Wer selbst bedroht wird, soll andere sofort und eindeutig auf seine Notsituation aufmerksam machen. Täter kalkulieren oft skrupellos mit der Scham ihrer Opfer.“

Also:

„Bitte, ich schäme mich zwar, bin aber in einer Notsituation. Bitte helfen Sie mir! Hallo, ist da jemand? Da war doch jemand? Wo sind auf einmal alle hin?“

So läuft es ab, wenn man auf den „Weißen Ring“ und auf den „Kurier“ hört. So läuft es auch ab, wenn auf den Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst hört. Gute Ratschläge, die halt manchmal tödlich sind. Kannst nix machen.

Mein Ratschlag. Hören Sie nicht auf die. Seien Sie skrupellos. Der Täter ist es auch. Bewaffnen Sie sich. Setzen Sie die Waffe ein, bevor die Sache eskaliert.

Der Ratschlag ist nicht leicht zu befolgen. Anständige Menschen sind es nicht gewohnt, skrupellos zu sein. Das ist nicht unsere Kultur. Wir haben es aber mit einer anderen Kultur zu tun. Mit der Kultur der Raubtiere, mit der Kultur der Hyänen und wir müssen uns schön langsam dieser Kultur anpassen, sonst überleben wir das nicht.

Und was die Waffe betrifft: Unsere Unsicherheits-Politiker haben die Opfer ja weitgehend entwaffnet, die Verbrecher aber nicht. Die dürfen nämlich nicht einmal kontrolliert werden. Die Opfer kriegen also nur schwer auf legalem Weg eine Schußwaffe und wenn sie eine bekommen, dürfen sie die keinesfalls bei sich haben.

Das ist die Strategie der Behörden. Wir sollen wehrlos sein, wir sollen uns nicht schützen können und unsere Familie, unsere Kinder auch nicht. Verbrecherschutz statt Opferschutz. Eine Schußwaffe wird uns daher in allergrößte Schwierigkeiten bringen, wenn wir sie einsetzen.

Aber irgendwann kann doch die Zeit kommen, wo uns das egal ist. Wo uns unser eigenes Leben und das Leben der uns Anvertrauten wichtiger ist als die ganzen unsinnigen Vorschriften. Die Zeit wird kommen. Und vielleicht ist sie sogar schon da.

Klarstellung

Ich rate nicht dazu, das Gesetz, das mir heilig ist, zu verletzen. Ich bin nämlich ein rechtstreuer Bürger. Ein Gesetz ist immer weise, ist immer gut und immer zu unserem Besten. Gesetze werden stets von verantwortungsvollen Politikern gemacht, die sich immer ganz genau überlegen, was die Folgen eines solchen Gesetzes sind.

Also: die Bevorzugung der Verbrecher gegenüber den Opfern ist Absicht. Das soll so sein. Die wollen das so. Wir müssen damit leben. Wenn wir es überleben.

Quelle:www.querschuesse.at

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Die Regierungen der BRD haben doch sukzessiv dem Bürger und Wähler die Werkzeuge zur Selbstverteidigung genommen. Und da brauch sich keiner zu Wunderen wenn wege geschaut wird. Zumal mann immer wieder Dinge liest, wo das Opfer zum Täter gemacht wird.

Allein schon der Einsatz von Pfefferspray kann einen unbescholtenen Bürger mit dem Gesetzt in Konflikt bringen.

Drum rate ich jedem Legalwaffenbesitzer, wenn dir deine Waffe lieb ist, schaue Weg, wechsle die Straßenseite und schaue, dass du dich so schnell wie möglich aus den Staub machst. Wie schnell verlierst du heute deine Zuverlässigkeit.

Abgesehen von Schlagzeilen in der Presse. Waffenbesitzer verletzt Jugentlichen......

Ach ja da gibs auch noch was zu lesen...

Sven G. wurde an einer U-Bahn-Haltestelle von Jugendlichen attackiert, in Notwehr stach er einen Angreifer nieder. Richter schickten ihn deshalb fast vier Jahre ins Gefängnis - doch der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf. Jetzt wird der Fall neu aufgerollt.

Zweimal im Monat dürfen Werner und Christa G. ihren Sohn in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in München besuchen. Jeweils 30 Minuten Zeit haben sie dann für ein Gespräch, sitzen dem 31-jährigen Sven an einem langen Tisch gegenüber, umringt von anderen Gefangenen und deren Angehörigen. Auch ein Aufsichtsbeamter ist dabei. Meist ziehen die G.s für Sven Schokolade oder Getränke aus einem der Automaten.

Arbeit in der Bibliothek

Sven G. sitzt seit 19 Monaten in Haft. Seit dem 7. Mai 2009 darf er in der Bibliothek des Gefängnisses arbeiten, die Bücherwägen für die einzelnen Stationen zusammenstellen und Bestellungen sortieren. Rund 35 Stunden pro Woche ist er dort beschäftigt. An seinem Diplom als Informatiker arbeitet er nebenher. Nachts schläft er in einer Einzelzelle.

Opfer wehrte sich zu heftig

Das Schwurgericht hatte Sven G. am 9. Januar dieses Jahres wegen versuchten Totschlags zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der gebürtige Münchner war von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen worden - und hatte sich heftig gewehrt. Zu heftig, wie das Oberlandesgericht entschied.

Verhältnismäßigkeit bei Wahl der Mittel

Es geht um das Recht auf Notwehr - und darum, wo Notwehr endet und das Blatt sich wendet, dass das Opfer einer Gewaltattacke damit rechnen muss, selbst auf der Anklagebank zu landen. Fast einen Monat lang verhandelte das Schwurgericht genau dieses Problem und erklärte mit seinem Urteilsspruch, dass bei der Wahl der Notwehr-Mittel stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss.

Angreifer ist auf Krawall aus

Der Informatikstudent Sven G. hatte am 14. März 2008 mit Freunden den Geburtstag seines jüngeren Bruders gefeiert. Auf dem Heimweg trifft die Clique gegen Mitternacht in der Nähe des Münchner U-Bahnhofes Garching auf eine Gruppe junger Serben, die kurz zuvor aus einem Freizeitheim geworfen wurde, weil die jungen Männer dort randaliert hatten. Unter ihnen der sturzbetrunkene Mergim S. Der 17-Jährige war zudem in eine Prügelei mit einem anderen Teenager verwickelt. Ganz offensichtlich ist er auf Krawall aus.

"Was schaust du?"

Es kommt zu einem Wortwechsel, in dessen Verlauf Mergim S. einen Freund von Sven G. mit einem Fausthieb zu Boden schlägt. Dann wendet er sich Sven G. zu und schnauzt ihn an: "Was schaust du?" Auch Sven G. - 1,85 Meter groß und 95 Kilo schwer - ist nicht mehr nüchtern, 1,8 Promille werden später ermittelt.

Bilder von München vor Augen

Mergim S. - 1,75 Meter groß und 20 Kilo leichter als Sven G. - schubst den Älteren und holt aus. "Ich habe in meinem Leben noch nie so viel Angst gehabt", beteuerte Sven G. später vor Gericht. Er habe die Bilder der Münchner U-Bahn-Schläger vor Augen gehabt, die einen wehrlosen Rentner im Dezember 2007 fast zu Tode geprügelt hatten: "Ich habe den Eindruck gehabt, der S. und seine Freunde treten mich zusammen."

Angreifer wäre fast gestorben

Sven G., der noch nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, trägt ein kleines Messer an einem Band um den Hals, ein sogenanntes Neck-Knife. Ohne Vorwarnung rammt er Mergim S. das vier Zentimeter lange Messer in den Hals. Der Stich geht knapp an der Halsschlagader vorbei, S. überlebt nur dank sofortiger Notoperation. Zwei Zentimeter weiter und der Teenager wäre tot gewesen.

25.000 Euro Schmerzensgeld

Lediglich mit dem Messer zu drohen habe er nicht in Betracht gezogen, sagte Sven G. später vor Gericht. "Ich glaube nicht, dass das kleine Messerchen abschreckend wirkt. Die hätten mich dann erst recht zusammengeschlagen." Mergim S., ein Amateurfußballer, gab an, er habe seine Profi-Träume wegen der Verletzung begraben müssen und forderte als Nebenkläger 25.000 Euro Schmerzensgeld.

Täter und Opfer vertauscht?

Täter und Opfer seien hier vertauscht worden, erklärte Sven G.s Verteidiger zu Beginn des Prozesses. Und auch Sven G. sagte vor Gericht, er fühle sich "nicht als Täter, sondern als Opfer" - eine Aussage, die den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl sichtlich empörte. Sven G. revidierte diese Äußerung zwar im Laufe der Verhandlung, doch sie lag wie ein Schatten über dem Verfahren.

"Überzogen gehandelt"

Die Urteilsbegründung verdeutlichte, dass die Strafkammer den Studenten nicht als Opfer sah. Der "körperlich deutlich überlegene und zudem bewaffnete" Sven G. habe mit dem Stich "überzogen" gehandelt, erklärte die Kammer. Er habe den Jugendlichen mit keinem Wort gewarnt und auch das Messer so versteckt gehalten, dass dieser es nicht bemerkt habe. Nicht zuletzt habe G. gegen S.' Hals gezielt, nicht gegen dessen Arme oder Beine.

Sven G. rief nicht die Polizei

"Es gab zwar eine Notwehrlage", so Richter Götzl, doch der Einsatz des Messers sei unverhältnismäßig gewesen. "Sie sind über das zulässige Maß weit hinausgegangen", sagte er direkt an Sven G. gerichtet. Sven G. habe "zielgerichtet" zugestochen, auch sein "überlegtes Verhalten" nach der Tat lasse nicht erkennen, dass er aus Angst gehandelt habe. Denn Sven G. hatte nicht etwa die Polizei informiert oder Hilfe geholt - was möglicherweise sogar als strafbefreiender Rücktritt von der Tat gewertet worden wäre - sondern flüchtete in seine Wohnung. Dort fand die Polizei am Tag nach der blutigen Auseinandersetzung am U-Bahnhof ein Butterfly-Messer, dessen Besitz strafbar ist.

Wann besteht eine Notwehrlage?

Das Argument des Angeklagten, er habe auf S.' Attacke in "panischer Angst" reagiert, ließ die Kammer nicht gelten. Laut Strafgesetzbuch (StGB) wird derjenige nicht bestraft, der "aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" die Grenze der Notwehr überschreite. Juristen sprechen in einem solchen Fall von einem "intensiven Notwehrexzess". Aus Sicht der Richter gab es dafür im Fall von Sven G. keine Anhaltspunkte.

Minder schwerer Fall

In der Gesamtschau stuften die Richter die Tat als minder schweren Fall ein. Der Ankläger hatte sogar vier Jahre und sechs Monate gefordert. Die juristische Bewertung ist eindeutig - doch wird sie dem Geschehen, den menschlichen Reaktionen der Beteiligten und insbesondere Sven G.s, wirklich gerecht?

Neue Brisanz

Wie rational vermag man Aktion und Folgen gegeneinander abzuwägen, wenn man angegriffen wird? Das Schicksal des Münchner Geschäftsmanns Dominik Brunner, der im September 2009 Schüler vor einer Attacke gewaltbereiter Jugendlicher schützen wollte und das mit dem Leben bezahlte, verleiht dem Fall Sven G. eine neue Brisanz.

"Das bedaure ich sehr"

Sven G.s Anwälte legten Revision gegen das Urteil ein - und der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Entscheidung über die Strafhöhe auf. Der 1. Senat des BGH stimmte zwar zu, dass G. sein Notwehrrecht mit dem Messerstich in den Hals eindeutig überschritten hat und zu Recht wegen versuchten Totschlags verurteilt worden ist. Die Bundesrichter befanden aber auch, dass die strafmildernden Umstände zu wenig berücksichtigt wurden. Sven G. hatte sich entschuldigt und dem Opfer 12.500 Euro als Wiedergutmachung gezahlt. "Ich habe einem Menschen fast das Leben genommen", sagte G., "das bedaure ich sehr."

Fall wird neu aufgerollt

Im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs hätte das Schwurgericht diese außergerichtliche Konfliktschlichtung strafmildernd werten müssen. Der BGH sieht auch die Einlassung des Täters nicht genügend gewürdigt, zuerst angegriffen worden zu sein und sich als Opfer gefühlt zu haben. Ab dem 9. November wird der Fall vor der 2. Strafkammer neu aufgerollt.

Quelle

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Den Fall kenn ich auch. Aber auch Jugendliche, die mit der "Was guckst Du"-Masche auf Ärger aus sind. Kann nur sagen, der Sven G. hat mMn richtig gehandelt. Auch wenns der Richter nicht so sieht, der hat ja auch Minuten, Stunden, Tage, Wochen, Monate Zeit, alles zu würdigen, was Sven G. innerhalb von Sekundenbruchteilen abwägen mußte.

Hoffenlich kommt der Richter mal in eine ähnliche Situation. Ich wünsche es ihm sehr... PDT_Armataz_01_17

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