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Zylinderbohrung

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Posts posted by Zylinderbohrung

  1. So, wie ich es sehe geht das klar mit WaffG und AWaffV aber die WaffVV macht jetzt entweder ein Scheunentor auf oder ich bin doof.

    Zitat

    Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Absatz 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Erwerbsstreckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffenhorten nicht abgedeckt ist.

    ähm...ich atme jetzt mal ganz ruhig durch....heißt das, ich nehme ne gelbe WBK und kaufe in deren Rahmen IRGENDWAS, was IRGENDWO auf der Welt zum Sportschießen dient? Big Game Parcours z:B.??

    (Ihr wisst schon, wo Papplöwen auf Schienen rumfahren und so). weil...nicht anerkannter Schießsportverband? Das bin ich. Ich bin der SSSSWW, der Super Sport Sauschnell Schießverband Westerwald.

    Leider bin ich kein anerkannter Schießsportverband aber ich hab die Disziplin Drilling. Kleine Kugel 30m, Klappfallscheibe Schrot 15m und große kugel 100m.

    Das kann so aber nicht sein, oder?

     

  2. Sorry falsch ausgedrückt: Mir ist schon klar, dass sich das aus § 2 ableitet

    Zitat

    2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.

    Ich frage aber, woraus sich ableitet, dass der Mitarbeiter der Waffenbehörde in Vollzug der Prüfung nicht von Amts wegen berechtigt ist.

  3. vor 5 Stunden, Hollowpoint sagte:

    Zumindest im LV 8 (Bayern) ist es so, daß der Verein nur bescheinigt, daß eine für die beantragte Waffe geeignete Schießstätte vorhanden ist und die Waffenbefürwortung erteilt ausschließlich die Präsidentin des LV höchstpersönlich. Da hat kein Vereinsfürst was reinzureden!

    Also hätte ich in Bayern Pech das zu beantragen, wenn ich z.B. in einem BDS-Verein bin, der nur 25m KW-Bahnen hat? Oder geht es darum, dass der Verband da geeignete Schießstätten hat?

  4. Ich trage mich mit dem Gedanken, nach ein paar Gastschießen in verschiedenen Vereinen, einem BDS-Verein beizutreten.  Und bin deshalb die Sportordnung am studieren. Dabei sind mir folgende Disziplinen aufgefallen

    Zitat

    Disziplin „Jagdgewehr“ (JG)
    - Kennziffer 3103 und 3104

    Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Einzellader,
    Repetier- und halbautomatische Gewehre handelsüblicher Bauart.

    Einzellader im Sinne des WaffG ist wenn immer nur eine Patrone einzeln geladen werden kann, also Repetierer ohne Magazin oder Kipplaufwaffe (bitte korrigieren wenn ich hier falsch liege). Demnach währe also auch eine Doppelbüchse, Drilling Vierling möglich. Ich denke aber nicht, dass das im Sinne des Erfinders war, finde dazu aber auch keine explizite Regel.

    Um es auf die Spitze zu treiben, verstehe ich es so, dass man mit der Disziplin unten eine Doppelbüchse in 470 NE anschaffen könnte. Das kann es ja aber irgendwie nicht sein, oder?

    Zitat

    L 2.02.20 Disziplin „Long Range 2“ (LR 2) - Kennziffer 4902
    Zugelassen sind Einzellader, Repetier- und halbautomatische Gewehre.
    Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen über Kaliber 9,5 mm /
    .375 bis einschließlich Kaliber 12,8 mm / .50

     

  5. vor 34 Minuten, Doom sagte:

    Habe mich bei einigen Bekannten hier in CH umgehört, es gibt tatsächlich einige Verrückte Schweizer die das so machen (als er das sah fragte er ob sie je etwas von den 4 Sicherheitsregeln gehört haben, grosse Stille folgte...er ist dann gegangen und nie wieder in diesem Verein gewesen). Bessere Lösung: Spiegel hin halten und die 4 Grundregeln einhalten.

    Das ist wirklich Gang und Gäbe und nicht nur ein paar verrückte Schweizer machen das so. Der Schäfter z.B. muss das so machen, der Flintentrainer muss das so machen. Mit Spiegel geht das nicht. Und das ist ja auch nichts, was man täglich macht. Das ist in der Regel beim ersten Schießen nötig und dann nochmal nach ein paar Monaten.

    • Like 1
  6. Für mich hat der "Spaß" mit Sicherheit und Waffen beim Bund aufgehört. Ich hatte als Gruppenführer eine Gruppe Füchse bekommen. War Schieß- und Wachausbildung, also tagsüber auf der Schießanlage und nachts Krieg gespielt. Weil die alle frisch von der Grundi kamen und zur Auflockerung, habe ich nach Fertigstellung unserer MG-Nestes ein Snickers ausgelobt für den der das MG3 am schnellsten zerlegt und wieder zusammenbaut. Erster Fuchs fängt an, macht Sicherheitsüberprüfung und pling fliegt ne scharfe Patrone raus. Nicht auszudenken, was da passiert wäre im nächtlichen Manöver.

     

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