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Posts posted by Zylinderbohrung
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Gibt es dafür Beispiele? Ich meine kennt wer jemanden der tatsächlich auf (neu) gelb eine Doppelbüchse oder einen Drilling gekauft hat?
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Na dann schau ich da mal vorbei
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Der Vollidiot hatte sich AK47 verschafft und offen Sympathien für Pakistan geäußert. Erst daraufhin fand man die Waffe. Kam wer noch gut weg mit 4 Jahren.
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ahhh.jetzt! O.K. Ihr habt mir mal wieder über die Straße geholfen!
Heißt aber, ich brauche eine in Deutschland gültige Sportordnung die einen Drilling vorsieht. Oder deckt das "Einzellader" ab? Schließlich spielt doch noch die "Plausibilität" eine Rolle.
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Nö, das ist einfach nur dumm und uninformiert. Auf diese Art seinen Job nicht richtig zu machen ist (leider) nicht strafbar.
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Kruzinesen! Ist aber im Mozilla genauso....kannst Du mal die Links geben?
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So, wie ich es sehe geht das klar mit WaffG und AWaffV aber die WaffVV macht jetzt entweder ein Scheunentor auf oder ich bin doof.
ZitatNicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Absatz 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Erwerbsstreckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffenhorten nicht abgedeckt ist.
ähm...ich atme jetzt mal ganz ruhig durch....heißt das, ich nehme ne gelbe WBK und kaufe in deren Rahmen IRGENDWAS, was IRGENDWO auf der Welt zum Sportschießen dient? Big Game Parcours z:B.??
(Ihr wisst schon, wo Papplöwen auf Schienen rumfahren und so). weil...nicht anerkannter Schießsportverband? Das bin ich. Ich bin der SSSSWW, der Super Sport Sauschnell Schießverband Westerwald.
Leider bin ich kein anerkannter Schießsportverband aber ich hab die Disziplin Drilling. Kleine Kugel 30m, Klappfallscheibe Schrot 15m und große kugel 100m.
Das kann so aber nicht sein, oder?
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Ich seh da nichts, ausser, dass es wohl Bilder sein sollten?
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Was ist denn daran Missbrauch?
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Dein SB hat keine Ahnung.
Er hat zu prüfen
1. Welche Vorschriften gelten A) bewohnt, b) unbewohnt
2. Welche Mengen welcher Kategorie sollen gelagert werden
3. Ist das Behältnis dafür ausreichend oder dafür ausreichend gesichert
Das war es. Marinero war schneller
vor 2 Minuten, El Marinero sagte:Na denn, ab zum Fachanwalt.
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Sorry falsch ausgedrückt: Mir ist schon klar, dass sich das aus § 2 ableitet
Zitat2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.
Ich frage aber, woraus sich ableitet, dass der Mitarbeiter der Waffenbehörde in Vollzug der Prüfung nicht von Amts wegen berechtigt ist.
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Kann mir da mal jemand helfen. Ich wüßte gerne aus welchem Paragraphen das WaffG sich das ableiten läßt.
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Die Grünen sind im Moment eine 10% Partei und mancherorts müssen sie befürchten überhaupt wieder in ein Landesparlament zu kommen. Die jucken mich gerade herzlich wenig. Wenn der Kretsche weggeht, verschwinden die im Turbo im Keller.
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vor 1 Stunde, George sagte:
Das hätte ich, mit Begründung auf Waffengesetz, verweigert.
Mit welchem Paragraphen denn?
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vor 5 Stunden, Hollowpoint sagte:
Zumindest im LV 8 (Bayern) ist es so, daß der Verein nur bescheinigt, daß eine für die beantragte Waffe geeignete Schießstätte vorhanden ist und die Waffenbefürwortung erteilt ausschließlich die Präsidentin des LV höchstpersönlich. Da hat kein Vereinsfürst was reinzureden!
Also hätte ich in Bayern Pech das zu beantragen, wenn ich z.B. in einem BDS-Verein bin, der nur 25m KW-Bahnen hat? Oder geht es darum, dass der Verband da geeignete Schießstätten hat?
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Ja also....ähm....da sich bisher als DSB-Mitglied nicht die Möglichkeit bot, habe ich mir das nie überlegt. Und jetzt eigentlich auch nur als Regelfrage darüber nachgedacht....aber...hm....HABEN wollte ich schon immer mal sowas!
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Wie läuft das denn in der Praxis? Trägt die Behörde sowas ein oder braucht es da noch was vom Verband. Ich hab schon sehr, sehr lange nichts eintragen lassen, höre aber die komischsten Geschichten.
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Hab der Frau schon geschrieben. Mal sehen was sie antwortet....
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Ich trage mich mit dem Gedanken, nach ein paar Gastschießen in verschiedenen Vereinen, einem BDS-Verein beizutreten. Und bin deshalb die Sportordnung am studieren. Dabei sind mir folgende Disziplinen aufgefallen
ZitatDisziplin „Jagdgewehr“ (JG)
- Kennziffer 3103 und 3104Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Einzellader,
Repetier- und halbautomatische Gewehre handelsüblicher Bauart.Einzellader im Sinne des WaffG ist wenn immer nur eine Patrone einzeln geladen werden kann, also Repetierer ohne Magazin oder Kipplaufwaffe (bitte korrigieren wenn ich hier falsch liege). Demnach währe also auch eine Doppelbüchse, Drilling Vierling möglich. Ich denke aber nicht, dass das im Sinne des Erfinders war, finde dazu aber auch keine explizite Regel.
Um es auf die Spitze zu treiben, verstehe ich es so, dass man mit der Disziplin unten eine Doppelbüchse in 470 NE anschaffen könnte. Das kann es ja aber irgendwie nicht sein, oder?
ZitatL 2.02.20 Disziplin „Long Range 2“ (LR 2) - Kennziffer 4902
Zugelassen sind Einzellader, Repetier- und halbautomatische Gewehre.
Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen über Kaliber 9,5 mm /
.375 bis einschließlich Kaliber 12,8 mm / .50 -
vor 34 Minuten, Doom sagte:
Habe mich bei einigen Bekannten hier in CH umgehört, es gibt tatsächlich einige Verrückte Schweizer die das so machen (als er das sah fragte er ob sie je etwas von den 4 Sicherheitsregeln gehört haben, grosse Stille folgte...er ist dann gegangen und nie wieder in diesem Verein gewesen). Bessere Lösung: Spiegel hin halten und die 4 Grundregeln einhalten.
Das ist wirklich Gang und Gäbe und nicht nur ein paar verrückte Schweizer machen das so. Der Schäfter z.B. muss das so machen, der Flintentrainer muss das so machen. Mit Spiegel geht das nicht. Und das ist ja auch nichts, was man täglich macht. Das ist in der Regel beim ersten Schießen nötig und dann nochmal nach ein paar Monaten.
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Für mich hat der "Spaß" mit Sicherheit und Waffen beim Bund aufgehört. Ich hatte als Gruppenführer eine Gruppe Füchse bekommen. War Schieß- und Wachausbildung, also tagsüber auf der Schießanlage und nachts Krieg gespielt. Weil die alle frisch von der Grundi kamen und zur Auflockerung, habe ich nach Fertigstellung unserer MG-Nestes ein Snickers ausgelobt für den der das MG3 am schnellsten zerlegt und wieder zusammenbaut. Erster Fuchs fängt an, macht Sicherheitsüberprüfung und pling fliegt ne scharfe Patrone raus. Nicht auszudenken, was da passiert wäre im nächtlichen Manöver.
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achso. Verstehe.
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so meine ich das
Europa hat ein Problem mit Feuerwaffen
in Waffenlobby.eu
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Life stream von Marc Schieferdeckers Vortrag bei den Julis in Dortmund